Öffentliche Ausschreibung in Schwarzheide
Ingenieurtechnische Begleitung zur Maßnahme „Ertüchtigung der GWRA Pößnitz“: Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
14.06.2024
Zeitraum der Ausführung
17.09.2024–31.12.2027
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Betonabbrucharbeiten – Rückbau von Leitungstrassen – Kampfmittelberäumung – Erdbauarbeiten – Kanalbauarbeiten – Druckleitungsarbeiten – Betonsanierungsarbeiten – Elektrische Anlagen – Straßenbauarbeiten
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Ingenieurtechnische Begleitung zur Maßnahme „Ertüchtigung der GWRA Pößnitz“: Los 1 – Bauoberleitung; Los 2 – örtliche Bauüberwachung
Beschreibung: Für die Sanierung der Grubenwasserreinigungsanlage Pößnitz (GWRA) werden Ingenieursleistungen für die Bauoberleitung (Los 1) und die örtliche Bauüberwachung (Los 2) benötigt. Die veranschlagte Bauzeit beträgt ca. 36 Monate. Die Baumaßnahme umfasst unter anderem folgende Leistungen und Gewerke: - Betonabbrucharbeiten - Rückbau von Leitungstrassen - Kampfmittelberäumung - Erdbauarbeiten - Kanalbauarbeiten - Druckleitungsarbeiten - Betonsanierungsarbeiten - Elektrische Anlagen - Straßenbauarbeiten *** Los 1 - Bauoberleitung (BOL): Es sind Leistungen nach HOAI Lph 8 und Lph 9 (opional) für folgende Leistungen zu erbingen: - Leistungen nach § 43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) - Leistungen nach § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) - Besondere Leistungen nach § 51 HOAI (Tragwerksplanung) *** Los 2 - Örtliche Bauüberwachung (öBü): Es sind besondere Leistungen im Sinne der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen.
Kennung des Verfahrens: 4c93103d-21ef-46f8-9937-ffa328488acf
Interne Kennung: Vergabe-Nr.:
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: *** Folgende Genehmigungen liegen noch nicht vor, werden aber so erwartet, dass innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann: - Zugelassener Sonderbetriebsplan Ertüchtigung GWRA Pößnitz zum Funktionserhalt *** Losweise Vergabe: Los 1 - Bauoberleitung; Los 2 - örtliche Bauüberwachung; Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose (losübergreifende Rabatte sind nicht möglich). Es erfolgt eine Loslimitierung, hier Zuschlagslimitierung. Die Höchstzahl von Losen, auf die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann beträgt 1 Los. Bedingung zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, für den Fall, dass sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste Angbebot ist als nach der angegebenen Höchstzahl an Losen für den Zuschlag zulässig ist: Die Wertungsreihenfolge der Zuschlagung je Los richtet sich nach dem gesamtwirtschaftlichen Optimum (Preis). *** Mit dem Angebot sind auch folgende Anlagen zu übergeben: - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung - Honorarermittlungsblätter (Zeithonorar und Berechnungshonorar mit Zu- und Abschlägen) - Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) *** Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Grundlagen der Preisermittlung (auf Verlangen des AG) - bei Nachunternehmereinsatz: Referenzen/ Eignungsnachweise Nachunternehmer - Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Krankenkassen (Zahl der gemeldeten Beschäft.) *** Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer vom ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. *** Die Angebotsabgabe ist nur „elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. ***
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